Apr 15
Feb 27
Das Bundesverfassungsgericht hat heute ein “grundrechtlich erhebliches Schutzbedürfnis” der persönlichen Daten auf dem heimischen PC festgestellt und damit die Online-Durchsuchung via Remote Forensic Software formerly known as Bundestrojaner wie sie im Verfassungsschutzgesetz von NRW vorgesehen war für nichtig erklärt.
Das stärkt mein Vertrauen in diesen Staat doch wieder enorm.
Passend dazu ein Zitat von Altkanzler Helmut Schmidt:
Tags: datenschutz | presse | stasi 2.0 | gesetz | demokratieUnd trotzdem hat Churchill recht: Die Demokratie ist die schlechteste aller Regierungsformen – abgesehen von denen, die wir schon vorher ausprobiert haben.





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