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Das BKA-Gesetz ist jetzt beschlossen worden. Es feht nur noch die mittlerweile fast obligatorische Kontrolle durch das BVG.
Was mich als Nicht-Juristen beschäftigt ist die Frage: Macht sich ein Programmierer, der für das BKA jetzt Remote Forensic Software (formerly known as Bundestrojaner) schreibt, eigentlich nach §202c StGB strafbar?





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