Die Kommission für Jugendmedienschutz der Länder (KJM) vertritt genau meine Meinung:
Bei Kinderpornographie im Netz müssten vielmehr “der Opferschutz und die Täterermittlung” im Vordergrund stehen.
Quelle: heise-newsticker
Beim KMJ finden sich die beiden lesenswerten Gutachten zum Thema:
KJM veröffentlicht neue Gutachten zu Sperrungsverfügungen:
„Dialog mit Access-Providern effektiver als Restriktionen”
| Technisches Gutachten Sperrverfügungen | |
| Juristisches Gutachten Sperrverfügungen |





8. März 2009 um 16:53
Bei solchen Fällen ist das nicht immer so einfach. Natürlich muss man die Opfer schützen aber wie macht man das am Besten? Es gibt viele verschiedene Wege und nicht jeder Weg passt auf jede Person. Leider haben wir aber nicht die Mittel jeden gesondert zu schützen, darum gibt es halt was pauschales. Ich gebe ihnen aber Recht, ich bin nämlich auch der Meinung, dass man etwas mehr machen müsste. Denen fällt so viel ein also sollte das auch in diesem Bereich kein Problem sein.