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Das BKA-Gesetz ist jetzt beschlossen worden. Es feht nur noch die mittlerweile fast obligatorische Kontrolle durch das BVG.
Was mich als Nicht-Juristen beschäftigt ist die Frage: Macht sich ein Programmierer, der für das BKA jetzt Remote Forensic Software (formerly known as Bundestrojaner) schreibt, eigentlich nach §202c StGB strafbar?





22. Dezember 2008 um 13:20
Vermutlich nicht, da er unter aufsicht der Staatsgewalt arbeitet und damit, was natürlich nicht ausgeklammert wurde, für das Gute(tm) arbeitet.
Es ist schwer zu sagen, da weder RFS noch sogenannte Hackertoolz in irgendeinem Regel/Vorschriften/Verordnungskatalog näher beschrieben sind. Aber ich bin auch kein Jurist, daher ist das nur meine persönliche Meinung