Video aus SWR3 Latenight: Was das iPhone so alles kann…
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Das BKA-Gesetz ist jetzt beschlossen worden. Es feht nur noch die mittlerweile fast obligatorische Kontrolle durch das BVG.
Was mich als Nicht-Juristen beschäftigt ist die Frage: Macht sich ein Programmierer, der für das BKA jetzt Remote Forensic Software (formerly known as Bundestrojaner) schreibt, eigentlich nach §202c StGB strafbar?
Warum man sein iPhone nicht irgendwo liegenlassen sollte, zeigt eine Geschichte bei wired:
Der Gast hat sein Handy zwar wiederbekommen, aber die auf dem Telefon gespeicherten Nacktbilder seiner Frau kursieren seitdem im Internet.
Also: immer schön aufpassen, wem man sein Telefon in die Hand drückt, außer man möchte unbedingt ein paar Bilder verteilen






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