Feb 27
Das Bundesverfassungsgericht hat heute ein “grundrechtlich erhebliches Schutzbedürfnis” der persönlichen Daten auf dem heimischen PC festgestellt und damit die Online-Durchsuchung via Remote Forensic Software formerly known as Bundestrojaner wie sie im Verfassungsschutzgesetz von NRW vorgesehen war für nichtig erklärt.
Das stärkt mein Vertrauen in diesen Staat doch wieder enorm.
Passend dazu ein Zitat von Altkanzler Helmut Schmidt:
Tags: datenschutz | presse | stasi 2.0 | gesetz | demokratieUnd trotzdem hat Churchill recht: Die Demokratie ist die schlechteste aller Regierungsformen – abgesehen von denen, die wir schon vorher ausprobiert haben.





27. Februar 2008 um 14:11
Du hast diesbezüglich noch Vertrauen zu unserem Staat?
Sorry, auch wenn diese Pressemitteilung hoffen lässt, aber hast Du bereits z.B. die Vorratsdatenspeicherung und das BKA-Gesetz verdrängt?
27. Februar 2008 um 17:10
Das BKA-Gesetz soll (Aussage Bundesinnenminister Schäuble) entsprechend dem Urteil angepasst werden.
Nur ist das Thema eben nicht als nichtig erklärt worden. Das Gesetz aus NRW wurde ausgebremst, soweit richtig. Für alles Andere muss jetzt “lediglich” eine richterliche Genehmigung unter der Maßgabe eingeholt werden, dass eine “konkrete Gefahr für ein überragend wichtiges Rechtsgut” besteht.
Soweit ich informiert bin - Juristen oder generell besser Informierte mögen mich da ggf. korrigieren - gibt es hinsichtlich der Verletzung der Privatsphäre (Hausdurchsuchungen sind so etwas) eine Regelung, das bei wenn “Gefahr im Verzug” ist, der Genehmigungsweg auch massiv abgekürzt werden kann.
Im Klartext bedeutet das für mich. Die sog. “Online Durchsuchung” ist prinzipiell nicht vom Tisch, es wurde nur Regeln für Ihre Anwendung definiert.
Was uns nicht davor schützt, dass diese Regeln ggf. nicht eingehalten werden …
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